29.08.17

PRESSEINFORMATION 71/2017

Derivategeschäfte vereinfachen

Die EU-Kommission will die Vorschriften der EMIR-Verordnung insbesondere für das Clearing außerbörslich gehandelter Derivate verbessern.

Mit einfacheren Meldepflichten lässt sich der administrativen Aufwand beim Derivatehandel erheblich reduzieren. Zu dieser Einschätzung kommen die Autoren des cep in der Bewertung des Vorschlags der EU-Kommission für eine entsprechende Verordnung. Auch sind aus ihrer Sicht die Erleichterungen bei der Clearingpflicht für Gegenparteien, die nur begrenzt Derivategeschäfte tätigen, sachgerecht, weil von ihnen keine ernsthaften Bedrohungen für die Stabilität der Finanzmärkte ausgehen.

Allerdings bemängelt das cep, dass die Vorgabe, wonach Clearingmitglieder und ihre Kunden „faire, angemessene und nicht-diskriminierende“ Bedingungen einhalten müssen, einen nicht notwendigen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt. Auch sollten Pensionsfonds grundsätzlich der Clearingpflicht für OTC-Derivate unterliegen. Die von der EU-Kommission vorgesehene Übergangsfrist für eine Clearingpflicht für solche Pensionsfonds ist für das cep jedoch vertretbar. Die vorgesehene doppelte Meldepflicht der meldepflichtigen Partei ist jedoch unnötig bürokratisch.

Hintergrund und Begriffe

Nach der EMIR-Verordnung [European Market Infrastructure Regulation], müssen von der EU-Kommission festgelegte Kategorien von außerbörslich gehandelten Derivaten („OTC-Derivate“) über zentrale Gegenparteien (CCPs) abgewickelt („gecleart“) werden, sowie OTC- und alle anderen Derivategeschäfte an Transaktionsregister gemeldet werden. Die EMIR-Verordnung hat sich laut Kommission weitgehend bewährt. Allerdings will sie nun die Regeln „einfacher und verhältnismäßiger“ gestalten und schlägt daher u.a. Änderungen bei der Clearingpflicht, beim Zugang zum Clearing, bei der Transparenz, bei der Meldepflicht und bei der Aufsicht über Transaktionsregister vor.

Derivate sind Finanzprodukte, deren Wert sich von einem Basiswert ableitet. Sie dienen etwa der Absicherung von Zins- und Wechselkursrisiken oder werden zu Spekulationszwecken eingesetzt.

CCPs sind Unternehmen, die zwischen die Gegenparteien eines Geschäfts mit Derivaten treten und die Risiken für die Gegenparteien reduzieren. Sie fungieren für den Käufer als Verkäufer und für den Verkäufer als Käufer. Beispiele für CCPs sind die Eurex Clearing AG in Frankfurt oder LCH Clearnet in London.

cepAnalyse Derivatevorschriften (EMIR)