24.10.23

Presseinformation 66/2023

Metaverse: cep kritisiert Kommissionsstrategie als nicht konkurrenzfähig

Berlin/Freiburg. Virtuelle Welten wie das Metaverse verheißen Wachstum und Arbeitsplätze. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission eine sogenannte Metaverse-Strategie entworfen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält die skizzierten Maßnahmen für bedenklich. Sie seien missverständlich und unklar formuliert und gegenüber US-Tech-Giganten wie Meta nicht konkurrenzfähig.

„Es fehlen klare Ideen, wie Europa auf die Gestaltung von Metaverse-Standards Einfluss gewinnen soll und souverän bleiben kann. Die bereits bestehende Konzentration auf US-Konzerne gibt Anlass zur Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit der EU“, warnt cep-Digitalexperte Anselm Küsters, der die Vorschläge mit cep-Ökonom Matthias Kullas und cep-Verbraucherexperte Patrick Stockebrandt analysiert hat.

Die Kommission will Wachstum und Nutzung virtueller Welten in Europa fördern. Grundlage bildet das Programm der Digitalen Dekade der EU. Ziel ist es, Web 4.0 und virtuelle Umgebungen so zu schaffen, dass sie den Werten der EU entsprechen, Sicherheit und Schutz von Menschenrechten gewährleisten und gleichzeitig die Entwicklung innovativer europäischer Unternehmen erleichtern.

Die cep-Forscher monieren eine mehrdeutige Terminologie. Diese könne zu Missverständnissen führen und internationale Zusammenarbeit behindern. „Zudem soll Qualifikationsentwicklung offenbar von oben nach unten erfolgen. Die EU sollte sich auf die Förderung eines innovationsfreundlichen Umfelds konzentrieren und enger mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um qualifizierte Personen anzuziehen und zu halten“, fordert Kullas. Die Strategie gehe nicht ausdrücklich auf Wettbewerbspolitik ein und lasse entscheidende Finanzierungsaspekte aus. Außerdem würden Regelungslücken im Metaverse nicht angemessen angegangen.

Rechtspolitisch gehe es weniger darum, neue Regelungen zu schaffen, so Stockebrandt, sondern vielmehr darum, die wirksame Durchsetzung bestehender Regelungen zu gewährleisten. „Es bedürfe idealerweise globaler Standards, um sicherzustellen, dass die Rechte des Einzelnen tatsächlich durchgesetzt werden können“.