15.08.23

Presseinformation 53/2023

cep-Analyse: Recht auf Reparatur wird zur Pflicht zur Reparatur

 

Berlin/Freiburg. Smartphones, Laptops, Kühlschränke: Insbesondere Elektrogeräte sollen der Umwelt zuliebe leichter instandgesetzt werden können. Die EU-Kommission will deshalb mit einer neuen Reparaturförderrichtlinie ein sogenanntes Recht auf Reparatur einführen. Nach Einschätzung des Centrums für Europäische Politik (cep) schießt sie mit ihrem Vorschlag teilweise übers Ziel hinaus.

„Wenn die Reparatur im Gewährleistungszeitraum günstiger ist als der Ersatz, wird aus dem Recht auf Reparatur faktisch eine Pflicht zur Reparatur. Dies schränkt die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher ein“, sag cep-Umweltexpertin Svenja Schwind. Sie hat den Vorschlag mit den cep-Juristen Götz Reichert und Patrick Stockebrandt untersucht.

 

Nach Ansicht der cep-Wissenschaftler halten sich Vor- und Nachteile die Waage. So würden zwar Reparaturen grundsätzlich erleichtert, da Verbraucher mit dem Hersteller einen direkten Ansprechpartner sowie mehr Informationen über Reparaturmöglichkeiten erhalten sollen. Gerade in Verbindung mit den bereits bestehenden Ökodesign-Anforderungen könnten sich jedoch Zielkonflikte ergeben, betont Reichert. So ist eine Reparatur nicht immer automatisch auch ökologisch sinnvoll, z.B. wenn ein neuer Kühlschrank deutlich weniger Strom verbraucht. Außerdem können lange genutzte Produkte die Innovationsbereitschaft von Unternehmen und folglich den technischen Fortschritt hemmen, erläutert Schwind.

 

Stockebrandt warnt vor Forderungen aus dem Europäischen Parlament, der Kommission zu erlauben, neue Produkte in die Reparaturförderrichtlinie aufzunehmen. „Diese wesentliche Entscheidung muss der EU-Gesetzgeber selbst treffen“.