05.05.23
Presseinformation 31/2023
Datum | Institution/Agenda | Ansprechpartner | cep-Statement |
Dienstag, 09.05.2023 | Straßburg: Europäisches Parlament
| Dr. André Wolf
+49 30 43973746-14 |
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| Prof. Henning Vöpel Vorstand
+49 761 38693 - 100 |
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Freiburg/Rom/Paris: cepInput Empowering EU Voters Im Rahmen des Europatags und des bevorstehenden Wahlkampfes zu den EU-Wahlen im Mai 2024 hat das Centres for European Policy Network (cep) den Einfluss des jüngsten Reformvorschlags des Parlaments auf Europäischen Parlamentarismus und Demokratie untersucht.
| Prof. Andrea de Petris cepRoma
Dr. Patrick Stockebrandt cepFreiburg
Victor Warhem cepParis
+49 761 38693 - 100 | Der wachsende Einfluss der europäischen Politik könnte das Problem des „Demokratiedefizits" der EU auf eine neue Art und Weise wieder aufbrechen, insofern er nicht durch eine ebenso wachsende Unterstützung in der Bevölkerung gestützt wird. Der Vorschlag eines gemeinsamen Rahmens für Wahlregeln, wie ihn das Europäische Parlament gemacht hat, scheint ein notwendiger Weg zu einem stärkeren demokratischen Fundament der EU zu sein. Das cep stellt die Reform vor und bewertet sie. | |
Freitag. 12.05.2023 | Dublin: Irische Datenschutzbehörde Die irische Datenschutzbehörde (IDPC) wird voraussichtlich bis zum 12. Mai ihre endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlungen des Tech-Unternehmens Meta Platforms Ireland („Meta”) aus der EU in die USA fällen. Hierzu hatte die IDPC, die für Meta wegen deren in Irland liegenden EU-Hauptsitzes federführend zuständig ist, nach dem Schrems II-Urteil des EuGH im Jahr 2020 eine zusätzliche Untersuchung eingeleitet.
| Dr. Anja Hoffmann
+49 761 38693 - 100
| Der Beschluss ist wichtig, denn er könnte – je nachdem, ob und wie zügig der geplante Angemessenheitsbeschluss (EU-U.S. Data Privacy Framework) der EU-Kommission in Kraft tritt – zu Unterbrechungen der Meta-Dienste und anderer Datentransfers in die USA führen. Meta erwartet laut Quartalsberichten, dass die IDPC die Übermittlung der Daten von Facebook-Nutzern in EU bzw. EWR in die USA aussetzen (stoppen) sowie zusätzlich eine Geldstrafe verhängen und anordnen wird, dass Meta seine Datenverarbeitungsvorgänge in Einklang mit der DSGVO bringen muss. Die IDPC ist an das Diktum des Europäischen Datenschutzausschusses gebunden, der einen Streit zwischen EU-Datenschutzbehörden über den Beschlussentwurf schlichten musste. Entscheidend wird u.a. sein, welche Frist die IDPC Meta für die Befolgung ihres Beschlusses ggf. einräumen wird. Endet die Frist, bevor der neue Angemessenheitsbeschluss Wirkung entfaltet, kann es zu Unterbrechungen der Datentransfers kommen. Möglicherweise steht sogar die wirtschaftliche Zukunft von Diensten wie Facebook und Instagram in der EU auf dem Spiel. Zwar bezieht sich der IDPC-Beschluss formal nur auf Facebook; weitere Verfahren in Bezug auf Produkte mit ähnlicher Transferproblematik könnten jedoch folgen. Das cep hat sich in einer ausführlichen cepStudie mit der Unzulässigkeit von Datenübertragungen in die USA nach dem Schrems II-Urteil des EuGH befasst. |