29.03.22

Presseinformation 23/2022

Recht auf Reparatur provoziert Konflikt zwischen Umwelt- und Verbraucherschutz

Berlin/Freiburg. Die Kommission plant ein Recht auf Reparatur. Es soll Verbraucher ermutigen, Produkte länger zu nutzen, und Unternehmen verpflichten, die Lebensdauer von Erzeugnissen zu verlängern sowie eine bessere Reparierbarkeit zu garantieren. Die Denkfabrik Centrum für Europäische Politik (cep) warnt vor einem Konflikt zwischen Verbraucher- und Umweltschutz.

„Die EU-Pläne führen nicht zwingend zu mehr Verbraucherrechten“, sagt cep-Verbraucherrechtsexperte Patrick Stockebrandt, der das Vorhaben mit den cep-Umweltexperten Götz Reichert und Svenja Schwind analysiert hat. Aus einem „Recht auf“ könne eine „Pflicht zur“ Reparatur werden, wenn bestimmte Gewährleistungsrechte abgeschafft würden. Dies könnte zu Akzeptanzproblemen führen, wodurch Verbraucher- und Umweltschutz unnötig in Konflikt gerieten. Stockebrandt plädiert für bessere Verbraucherinformationen. „Die bestehenden Ansätze einer Garantieaussagepflicht oder eines europäischen Reparaturindex sind eher geeignet, Verbraucherrecht durchzusetzen. Sie fördern Wettbewerb und verbessern die Informationslage für Verbraucher“, sagt der cep-Jurist.

„Ob eine bessere Reparierbarkeit aus umweltpolitischer Sicht wünschenswert ist, fällt je nach Produkt unterschiedlich aus“, betont Reichert. „So kann es ökologisch vorteilhafter sein, ein altes Produkt durch ein neues energieeffizientes zu ersetzen.“

 

Laut Svenja Schwind ist ein Recht auf Reparatur „kein Selbstläufer, der automatisch zu positiven Umweltwirkungen über den Lebenszyklus eines Produkts führt“. Dies hänge von Marktreaktionen der Produzenten und Verbraucher ab. Die Wissenschaftler fürchten, dass Innovationen durch eine längere Lebensdauer von Produkten ausgebremst werden könnten.

 

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) plädierte zuletzt für ein deutsches Recht auf Reparatur, um aus der Wegwerfgesellschaft herauszukommen. Ein deutscher Alleingang stößt jedoch auf Kritik. Ein EU-Recht auf Reparatur könnte Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verhindern. Dies sieht auch Schwind so: „EU-weit einheitliche Anforderungen etwa bei der umweltgerechten Gestaltung von Produkten können Handelshemmnisse ausräumen. Denn genau die könnten bei unterschiedlichen, nationalen Vorgaben für den grenzüberschreitenden Warenverkehr entstehen.“