11.10.18
Fonds-Vertrieb in Europa
"Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat die Vorschläge der Kommission analysiert und bewertet sie zum Teil positiv: So senkt die Vorschrift, wonach OGAW-Investmentfonds und Kleinanleger-AIF nicht verpflichtet werden dürfen, in den Aufnahmemitgliedstaaten 'physisch präsent' zu sein, die Vertriebskosten für grenzüberschreitend tätige Investmentfonds.
Weniger positiv sieht das cep gesetzliche Vorschriften dafür, unter welchen Bedingungen ein Investmentfondsmanager die Vermarktung seiner Fonds einstellen darf. Auch könne die Bestimmung, dass Aufsichtsgebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Aufsichtsbehörden stehen müssen, nicht auf eine Binnenmarkt-Kompetenz gestützt werden.