Zahlungsdienste: ZDR II (Richtlinie)

Mit dem Vorschlag für eine 2. Zahlungsdiensterichtlinie (ZDR 2) will die Kommission den europäischen Zahlungsmarkt voranbringen und die Transparenz, Sicherheit und Innovation bei Zahlungen fördern.

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Die Einbeziehung „dritter Zahlungsdienstleister“ in den Anwendungsbereich klärt deren Verantwortlichkeiten und Haftung. Eine Bank sollte dritten Zahlungsdienstleistern nur Zugang gewähren müssen, wenn sie über eine unangreifbare Marktmacht auf dem Endkundenmarkt verfügt. Die neuen Regeln zu „begrenzten Netzen“ und zu „digitalen Zahlungsvorgängen“ schaffen Anreize für Regulierungsarbitrage und verzerren den Wettbewerb. Dass Mitgliedstaaten die Entgelterhebung bei der Nutzung von Zahlungsinstrumenten nicht länger untersagen können, erleichtert den grenzüberschreitenden Handel.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor