Vollendung des Energiebinnenmarkts (Mitteilung)

Die Europäische Kommission hat durch Vertragsverletzungsverfahren den Druck auf mehrere Mitgliedstaaten erhöht, die EU-Vorgaben zur Vollendung des Energiebinnenmarkts in nationales Recht umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sollen staatliche Eingriffe in den Energiebinnenmarkt bis auf wenige Ausnahmen – wie die staatliche Förderung erneuerbarer Energien – grundsätzlich unterlassen.

cepAnalyse

Die Kommission kann durch Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Vorgaben darauf hinwirken, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Energiebinnenmarkt zu schaffen. Eine Begrenzung staatlicher Eingriffe in den Binnenmarkt kann verhindern, dass inländische Unternehmen im europäischen Wettbewerb begünstigt werden.