Vertragliche Verbraucherrechte (Richtlinie)

Die EU-Kommission schlägt vor, die Richtlinien über Haustürgeschäfte, missbräuchliche Vertragsklauseln, Fernabsatzverträge sowie den Verbrauchsgüterkauf zu überarbeiten und in einer Richtlinie zusammenzufassen. Kern des Kommissionvorschlags ist der Übergang von der Mindest- zur Vollharmonisierung von vertraglichen Verbraucherrechten.

cepAnalyse

Durch die Vollharmonisierung der Verbraucherrechte kann das Potenzial des Binnenmarkts besser ausgeschöpft werden. Die Richtlinie führt nicht zu steigenden Kosten, die das Angebot an Waren und Dienstleistungen einschränken und die Preise erhöhen würden. Bedenklich ist jedoch die Festlegung missbräuchlicher Vertragsklauseln durch die Kommission, ohne dass das Europäische Parlament und der Rat mitentscheiden müssen. Da hierdurch die Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments und des Rates unangemessen eingeschränkt werden, sollte die Richtlinie diesbezüglich korrigiert werden.