Versicherung gegen Katastrophen (Grünbuch)

Die Kommission will die Verbreitung von Gebäudeversicherungen gegen Elementarschäden erhöhen. Die Kommission befürchtet, dass Versicherungsschutz für Gebäude in manchen Gebieten unerschwinglich oder unmöglich wird und im Katastrophenfall die staatlichen Haushalte mit Kompensationszahlungen belastet werden. Zur Erhöhung des Versicherungsschutzes hinterfragt die Kommission risikobasierte Versicherungstarife und thematisiert insbesondere die verpflichtende Bündelung von Versicherungen gegen verschiedene Gefahren, Pauschalprämien, Pflichtversicherung und Versicherungspools.

cepAnalyse

Die Kommission betont zu Recht den Vorteil risikobasierter Versicherungstarife. Pauschaltarife sind abzulehnen. Bei Industrie- und Offshore-Unternehmen hingegen ist eine Versicherungshaftpflicht sinnvoll. Staatliche Kompensationen für Katastrophenschäden an Gebäuden kommen einer extremen Subventionierung einzelner Hauseigentümer gleich und setzen den Anreiz, auf einen angemessenen Versicherungsschutz zu verzichten. Eine Pflichtversicherung ist abzulehnen, da diese die Eigenverantwortung der Hauseigentümer schwächt. Ferner sollte die Bündelung von Versicherungen nicht verpflichtend vorgeschrieben werden, da sie die Wahlmöglichkeiten für Eigentümer verringert und oft mit Quersubventionierungen einhergeht.