Verbraucherbarometer (Mitteilung)

Mit Hilfe eines „Verbraucherbarometers“ will die Kommission die Leistungsfähigkeit bestimmter Produkt- und Dienstleistungsmärkte untersuchen. Sie geht davon aus, dass die Bürger von Märkten Ergebnisse erwarten, die Verbraucherinteressen optimal entsprechen und zugleich sozialverträglich sind. Das Verbraucherbarometer soll als Ausgangsbasis dienen, um gegen festgestellte „Marktstörungen“ anschließend durch Regulierung, Wettbewerbsrecht oder verbraucherpolitische Maßnahmen vorzugehen. Zusammen mit der Mitteilung hat die EU-Kommission ein erstes Verbraucherbarometer vorgelegt. Darin stellt sie Ergebnisse von Verbraucherbefragungen und Preisrecherchen auf einigen Märkten dar, ohne daraus aber konkrete Schlüsse zu ziehen.

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Es ist mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft unvereinbar, bestimmte Marktergebnisse vorzugeben. Die Kommission stellt damit das Leitbild des mündigen Verbrauchers in Frage und zeigt ein völlig verfehltes Verständnis von der Funktionsweise von Märkten. Konsequent weitergedacht, kann dieser Ansatz zu einer deutlichen Zunahme hoheitlicher Eingriffe in den Wirtschaftsprozess führen.