Unternehmensinsolvenzen (Mitteilung)

Die Kommission erwägt eine Teilharmonisierung der mitgliedstaatlichen Insolvenzordnungen. Dadurch sollen Unternehmen bevorzugt saniert statt liquidiert werden und Unternehmer eine „zweite Chance“ erhalten.

cepAnalyse

Eine Insolvenzordnung, die den Erhalt und die Sanierung insolventer Unternehmen in den Vordergrund stellt, kann zu höherem Wohlstand der Volkswirtschaft beitragen. Eine Unterscheidung von „redlichem“ und „unredlichem“ Scheitern ist ohne Konkretisierung kaum handhabbar. Eine Verkürzung der Entschuldungsfrist ist zweischneidig: Sie ermöglicht gescheiterten Unternehmern einerseits rascher eine erneute unternehmerische Betätigung, andererseits steigt auch das Risiko für Gläubiger.