Subsidiarität nach Lissabon - Scharfes Schwert oder stumpfe Klinge?

Die Subsidiarität ist als vertragsrechtlich festgelegte Schranke bei der Kompetenzausübung der EU maßgeblich zu beachten. Trotz sprachlicher Verbesserung bei der Formulierung des Subsidiaritätsprinzips im EUV-Lissabon bleiben die unbestimmten Rechtsbegriffe weiterhin prägend. Aus dem Subsidiaritätsprotokoll wurden die bisherigen Kriterien für die Prüfung der Subsidiarität –insbesondere die grenzüberschreitende Dimension des zu regelnden Sachverhalts – entfernt. Den nationalen Parlamenten werden mit dem neuen Subsidiaritätsprotokoll die präventiv ansetzende Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage zur ex-post-Kontrolle eröffnet.

cepStudie

Die Instrumente zur Subsidiaritätskontrolle werten die nationalen Parlamente formal auf. Kurze Rügefristen und hohe Stimmenquoren versehen die Subsidiaritätsrüge allerdings mit hohen Hürden. Daher sind zukünftig sowohl effizientere parlamentsinterne Strukturen wie auch eine besser funktionierende Koordinierung mit anderen europäischen Parlamenten gefordert. Trotz Streichung der Leitlinien aus dem Subsidiaritätsprotokoll ist insbesondere der Anhaltspunkt, ob ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt, bei der materiell-rechtlichen Prüfung der Subsidiarität weiterhin unverzichtbar. Der Mehrwert einer Regelung auf EU-Ebene, der vom europäischen Gesetzgeber bei der Prüfung des Effizienzkriteriums prognostiziert werden muss, lässt sich an ordnungspolitischen Kriterien festmachen.