Standard-Mehrwertsteuererklärung für Unternehmen (Richtlinie)

Grundsätzlich muss jedes steuerpflichtige Unternehmen eine Mehrwertsteuererklärung abgeben. Die Kommission will eine EU-weit verbindliche Standard-Mehrwertsteuererklärung einführen. Diese besteht aus einem Standardformular, harmonisierten Steuerzeiträumen und Fristen für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung sowie harmonisierten Vorschriften zur Korrektur der Mehrwertsteuererklärung.

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Ein EU-weites Standardformular sowie eine Angleichung der Steuerzeiträume und der Fristen stärken den Binnenmarkt und tragen zu Einsparungen von Bürokratiekosten für Unternehmen bei. Allerdings kann das Standardformular dazu führen, dass einzelne Mitgliedstaaten nicht mehr alle für nötig erachteten Angaben erhalten, um Steuerbetrug zu erkennen. Außerdem ist die Festlegung des Steuerzeitraums für kleinere Unternehmen auf mindestens drei Monate und der Abgabefrist der Standarderklärung auf mindestens einen Monat unverhältnismäßig.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor