Solvency II: Gruppenaufsicht (Richtlinie)

Mit dem Solvency II-Vorschlag verfolgt die Kommission primär das Ziel, den Schutz der Versicherungsnehmer zu stärken und eine EU-weite Vereinheitlichung der Aufsicht über Versicherungsgruppen herbeizuführen. Auf über 400 Seiten schlägt sie neben neuen Regeln für die Ausstattung von Versicherern mit Eigenmitteln unter anderem Anforderungen an das Unternehmensmanagement und die Berechnung der Kapitalanforderungen vor. Die Solvency-II-Richtlinie soll die 13 bestehenden Richtlinien ersetzen.

cepAnalyse

Die zweite Analyse befasst sich ausschließlich mit der Gruppenaufsicht. Darin würdigt das cep, dass die Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Gruppen in Zukunft von einer einzigen Behörde koordiniert werden soll. Auch positiv ist die neu geschaffene Möglichkeit, die Kapitalanforderungen an die Versicherungsunternehmen durch Mittelzuweisung innerhalb der Unternehmensgruppe erfüllen zu können.