Ratingagenturen (Verordnung)

Seit dem Jahr 2009 wird die Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen EU-weit per Verordnung geregelt. Die Hauptrolle in diesem Verfahren spielen nationale Aufsichtsbehörden. Das will die Kommission jetzt ändern: die im September 2009 vorgeschlagene Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) soll künftig alleinig für die Ratingaufsicht zuständig sein.

cepAnalyse

Die Zentralisierung der Ratingaufsicht bei der ESMA ist zwar vertretbar, aber nicht zwingend notwendig.  Gleichzeitig ist fragwürdig, ob sie mit dem EU-Recht vereinbar ist. Daher ist die Beibehaltung der für die ESMA vorgesehenen föderalen Aufsichtsstrukturen auch für die Aufsicht über Ratingagenturen die bessere Lösung.