Prospektvorschriften (Verordnung)
Die Europäische Kommission will den Verwaltungsaufwand bei der Erstellung von Prospekten verringern, die beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen sind. Damit soll Unternehmen der Kapitalmarktzugang erleichtert werden. Aus Sicht des cep führt der Vorschlag allerdings zu Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheit.
cepAnalyse
Die Angleichung der Prospektzusammenfassung an das Basisinformationsblatt der PRIIPs-Verordnung stärkt die Vergleichbarkeit der verschiedenen Wertpapieranlagen. Jedoch verursachen die geplanten Ausnahmen von der Prospektpflicht Wettbewerbsverzerrungen. Dies gilt auch für das vorgesehene Recht für die Mitgliedstaaten, inländische Emissionen bis 10 Mio. Euro von der Prospektpflicht zu befreien. Die absolute Begrenzung der Prospektzusammenfassung schafft Haftungsrisiken für Emittenten und setzt falsche Anreize für Anleger.