Prospekt- und Marktmissbrauchsvorschriften (cepAnalyse)

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Die Kommission will kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter anderem durch Bürokratieabbau einen besseren Zugang zu den Kapitalmärkten ermöglichen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) bewertet den Vorschlag zum sogenannten Listing Act als überwiegend positiv.

 

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„Die Kommission versucht sich an einem Spagat. Sie will einerseits mit weniger strengen Vorschriften bei der Ausgabe von Wertpapieren die Anreize erhöhen, dass mehr Unternehmen den Gang an die öffentlichen Märkte wagen. Andererseits will sie vermeiden, dass dabei der Anlegerschutz vernachlässigt wird und die Marktintegrität Schaden nimmt. Dieser Spagat gelingt zwar bei vielen Regelungen, aber nicht vollumfänglich“, konstatiert Philipp Eckhardt. Der cep-Finanzmarktexperte hat den Vorschlag zur Änderung der Prospektverordnung und der Marktmissbrauchsverordnung analysiert.

 

Einer der umstrittenen Punkte betrifft die Befreiung von der Prospektpflicht für Wertpapierangebote unter einem Volumen von 12 Mio. Euro. Eckhardt lehnt eine solche Schwelle grundsätzlich ab. Denn sie suggeriere, dass der Anlegerschutz bei solchen Angeboten weniger wichtig ist. Investitionen in Angebote mit geringerem Volumen seien jedoch nicht zwangsläufig weniger riskant. Statt Schwellenwerten sollten für alle Angebote Prospektpflichten gelten, die dann an die Komplexität und die Risiken der jeweiligen Emission anknüpfen.

 

Eckhardt begrüßt die Vorschläge zur Minderung von Rechtsunsicherheiten für Emittenten. Es gehe insbesondere um die Befreiung von der Pflicht, Zwischenschritte in einem gestreckten Vorgang, die als Insiderinformation qualifiziert werden, unverzüglich zu veröffentlichen. Allerdings kritisiert er, dass Mitgliedstaaten einseitig strengere Vorgaben zu den Insiderlisten festlegen können. Dies stehe dem Ziel einer Kapitalmarktunion entgegen.

 

Die Vorschläge sind Teil eines umfangreichen Legislativpakets, das den Zugang zu Kapital für Unternehmen in der EU erleichtern und insbesondere KMU unterstützen soll. Bereits 2015 hatte die Kommission einen Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion vorgelegt, dessen Hauptziel darin bestand, den Zugang zu marktbasierten Finanzierungsquellen für EU-Unternehmen zu verbessern. Trotz ersten Fortschritten hält die Kommission weitere Anstrengungen für notwendig, um diesem Ziel näher zu rücken.