Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) (Verordnung)

Der MFR legt für die jährlich zu beschließenden Haushalte rechtlich verbindliche Ausgabenobergrenzen vorab fest und dient so der Haushaltsdisziplin und der Transparenz. Die Kommission schlägt ein EU-Finanzvolumen in Höhe von 1,11% des BNE (1083 Mrd. Euro) vor. Es soll bestehen aus dem eigentlichen MFR in Höhe von 1,05% des BNE (1025 Mrd. Euro) sowie gegenüber 2007-2013 erhöhten weiteren „möglichen“ Ausgaben außerhalb des MFR in Höhe von 0,06% des BNE (58 Mrd. Euro).

cepAnalyse

Die im MFR vorgesehenen verbindlichen Ausgabenobergrenzen gewährleisten, dass die politischen Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene nicht zu unkontrollierten Mehrausgaben führen. Daher sollten die Ausgaben, die nicht vom MFR erfasst werden, entgegen den Plänen der Kommission keinesfalls erhöht werden. Alle haushaltsrelevanten Fragen sind in der MFR-Verordnung zu regeln.