Maßnahmen für finanziell instabile Euro-Staaten (Verordnung)

Die Kommission will einerseits die Euro-Staaten, die zukünftig Finanzhilfen benötigen könnten, einer verstärkten Überwachung der Wirtschaftspolitik und der Finanzlage unterziehen. Zum anderen will die Kommission die Aufgaben, die ihr unter den Rettungsschirmen zugedacht sind, sekundärrechtlich im EU-Recht verankern.

cepAnalyse

Der Umfang der Rettungspakete wird vermindert, da Euro-Staaten mit drohenden finanziellen Schwierigkeiten faktisch gezwungen werden, ein Finanzhilfeersuchen zu stellen. Es fehlen Kriterien, wann sich ein Euro-Staat der verstärkten Überwachung unterziehen soll. Euro-Staaten, die Finanzhilfen gewähren, haben keinen Einfluss auf die Einleitung der verstärkten Überwachung, obwohl sie die Mehrkosten im Falle einer Nichteinleitung zu tragen haben.