LKW-Maut: Anlastung externer Kosten (Richtlinie)

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Wegekosten-Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten in LKW-Mautgebühren für die Straßennutzung Kosten einfließen lassen dürfen, die der Schwerlastverkehr durch Luftverschmutzung, Lärm und Staus verursacht. Durch diese Anlastung sog. „externer Kosten“ soll der Verkehr umweltgerechter gestaltet werden.

cepAnalyse

Bereits jetzt gehen von Benzinpreisen und Steuern starke Anreize zur Effizienzsteigerung aus, die durch zusätzliche Mautgebühren kaum weiter gesteigert werden können. Daher laufen höhere Mautgebühren für LKW, denen keine kompensierenden Steuersenkungen gegenüberstehen, letztlich auf einen bloßen Abschöpfungseffekt hinaus. Zugleich führt die alleinige Belastung des LKW-Verkehrs zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Verkehrsträgern. Die Ausweitung EU-weiter Regeln für Maut- und Benutzungsgebühren auf Straßen ohne europäische Bedeutung verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip.