Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Verordnung)

Vertikale Vereinbarungen sind Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions- und Vertriebskette. Solche Absprachen sind grundsätzlich verboten, doch sieht der EG-Vertrag Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot vor. Über deren Vorliegen befindet die Kommission. In einer Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2760/1999 sowie in Leitlinien hat sie dargelegt, wann sie von einer wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit solcher Vereinbarungen ausgeht. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 31. Mai 2010. In diesem Sommer hat die Kommission einen Entwurf über eine Folge-Verordnung sowie einen Entwurf über neue Leitlinien vorgelegt und diese zur Konsultation gestellt. Sie möchte mit den Entwürfen insbesondere den jüngeren Entwicklungen hinsichtlich des Online-Handels Rechnung tragen.

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Eine Gruppenfreistellungsverordnung erhöht die Rechtssicherheit für die Unternehmen und entlastet die Wettbewerbsbehörden von Einzelfallprüfungen. Nur wenn die Marktanteile sowohl des Anbieters als auch des Abnehmers berücksichtigt werden, können bestimmte Vereinbarungen zunächst als wettbewerbsrechtlich unbedenklich gelten. Die Leitlinien enthalten pragmatische Lösungen für einige der durch den Online-Handel aufgeworfenen Fragen, äußern sich aber nicht zum Umgang mit Online-Auktionsplattformen.