Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen (Verordnung)

Spezialisierungsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen über die Bedingungen, unter denen sie sich auf die Produktion von Waren oder Dienstleistungen spezialisieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung sieht für Spezialisierungsvereinbarungen über Zwischenprodukte eine zweite Marktanteilsschwelle vor, welche für die nachgelagerte Produktion gilt. Ferner präzisiert die Kommission die Definition des „potenziellen Wettbewerbs“ und stellt klar, dass Spezialisierungen auch dann freigestellt sein können, wenn die Produktion von einer Vertragspartei nur „teilweise“ eingestellt wird.

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Sowohl die Kernbeschränkungen als auch die Marktanteilsschwelle von 20% sind angemessen. Die zweite Marktanteilsschwelle für Zwischenprodukte ist zu begrüßen. Sie verringert das Risiko, dass Unternehmen in den Bereichen, die nicht von der Spezialsierung betroffen sind, den Wettbewerb beschränken. Die GVO erhöht die Rechtssicherheit und senkt die volkswirtschaftlichen Kosten, da sie Unternehmen von der Pflicht entbindet, Vereinbarungen einzeln zu überprüfen.