Grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten (Verordnung)

Abonnements von Filmen und anderen Online-Inhalten sollen auch bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland genutzt werden dürfen. Dies sieht ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten vor. Bisher verhindern dies u.a. nationale Urheberrechte und Lizenzen.

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Mit der Verordnung der EU-Kommission sollen Anbieter von Online-Inhalten verpflichtet werden, grenzüberschreitende Portabilität zu gewährleisten, wenn sich Nutzer „vorübergehend“ im EU-Ausland aufhalten. Der Anbieter muss dafür die Kosten tragen, aber keine zusätzlichen Lizenzen erwerben. Rechteinhaber müssen dulden, dass dafür geschützte Inhalte genutzt werden. Diese Eingriffe in die Vertragsfreiheit sind aus Sicht des cep juristisch, nicht aber ordnungspolitisch gerechtfertigt, weil eine Erwartungshaltung von Marktteilnehmern nicht als Begründung ausreichen kann.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor