Grenzüberschreitende Insolvenzen (Verordnung)

Die Kommission überarbeitet den Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Insolvenzen. Ziel ist ein (möglichst) einheitliches Insolvenzverfahren unter Anwendung jeweils nur eines (nationalen) Insolvenzrechts.

cepAnalyse

Die Überführung wesentlicher Elemente der COMI-Rechtsprechung des EuGH in den Verordnungstext befördert die Rechtssicherheit. Kooperations- und Kommunikationspflichten zwischen Verwaltern und Gerichten können Ineffizienzen mindern. Ein EU-weites elektronisches Insolvenzregister senkt die Informationskosten erheblich. Mehr Rechtsklarheit würde erreicht, wenn man das anzuwendende Insolvenzrecht an den satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens knüpfte. Die Sekundärinsolvenzverfahren sollten abgeschafft werden.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor