Gesundheitsdienstleistungen (Richtlinie)

Die EU-Kommission legt einen Richtlinienvorschlag vor, der klare Regeln für die geplante Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen im EU-Ausland schaffen soll. Patienten sollen, in der Regel ohne Erlaubnis der Krankenkasse, im Ausland dieselben Leistungen in Anspruch nehmen können wie auch im Inland. Die Kosten solcher Behandlungen müssen bis zur Höhe einer vergleichbaren Behandlung im Inland erstattet werden. Weiterhin will die EU-Kommission einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die medizinische Versorgung vorschreiben.

cepAnalyse

Der Vorschlag stärkt den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Patienten und ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sollte gänzlich auf Vorabgenehmigungen verzichtet werden, die für stationäre Auslandsbehandlungen immer noch vorgesehen sind. Die Errichtung "Europäischer Referenznetzwerke" lehnt das CEP genauso ab wie die Festlegung einheitlicher "Qualitäts- und Sicherheitsstandards": Sie verringern den Wettbewerb.