Geräuschpegel von Kfz (Verordnung)

Kraftfahrzeuge (Kfz) und ihre Auspuffanlagen unterliegen einem EU-weiten Typengenehmigungsverfahren, das u. a. Geräuschgrenzwerte und für diese ein einheitliches Prüfverfahren vorschreibt. Das Prüfverfahren soll nun ersetzt werden, da es laut Kommission das tatsächliche Fahrverhalten nicht praxistreu widerspiegelt. Gleichzeitig will sie die Geräuschgrenzwerte senken, um ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz sowie öffentlicher Sicherheit zu gewährleisten.

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Die Senkung der Geräuschgrenzwerte schafft Innovationsanreize für Hersteller, leisere Kfz zu entwickeln. Allerdings führen die vorgeschlagenen Reduktionsziele in Verbindung mit den relativ kurzen Anpassungszeiträumen zu einem Anstieg der Kfz-Preise. Kfz mit einem hohen Leistungs-Masse-Verhältnis sollten nicht bevorzugt behandelt werden, da die Lärmbelastung unabhängig von diesem Verhältnis ist. Die materiellen Kernregelungen des Rechtsakts dürfen als wesentliche Vorschriften nicht durch delegierte Rechtsakte geändert werden.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor