Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung (Verordnung)

Die EU-Kommission plant, Geoblocking und andere Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung zu verbieten, um den grenzüberschreitenden Online-Handel mit Waren oder Dienstleistungen zu verbessern. Aus Sicht des cep werden die Verbote nur selten dazu führen, dass Kunden mehr grenzüberschreitend einkaufen.

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Fraglich ist, ob die EU die Kompetenz hat, Geoblocking und andere Diskriminierungen zu verbieten. Denn die Verordnung schafft neue Vorschriften, statt bestehende nationale zu harmonisieren. Auch führen die Vorschläge zu Rechtsunsicherheit für Online-Händler, weil diese nicht wissen, welchem Verbraucherschutzrecht (ihrem heimischen Recht oder dem ausländischen Recht des Kunden) sie künftig unterliegen.

 

Geoblocking: Beim Versuch, im EU-Ausland online einzukaufen, kommt es vor, dass Kunden die ausländische Website nicht aufrufen können. In anderen Fällen können sie die ausländische Website zwar aufrufen, aber keine Güter kaufen, etwa weil der Anbieter Zahlungskarten von im Ausland ansässigen Banken nicht akzeptiert. Solche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes bzw. des Niederlassungsortes beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf werden als „Geoblocking“ bezeichnet.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor