Fremdbesitzverbot von Apotheken

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-172/02 „DocMorris“ die Frage zu beantworten, ob die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften dem deutschen Fremdbesitzverbot für Apotheken entgegenstehen. Hintergrund des Verfahrens ist die im Saarland der Kapitalgesellschaft DocMorris erteilte Genehmigung zum Betrieb einer Apotheke, die mit dem deutschen Apothekengesetz nicht vereinbar ist.

cepStudie

Im Kern ist der Bereich der Gesundheitspolitik betroffen, der weitgehend den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Aus diesem Grund sollte der EuGH die Rechtssache an die nationalen Gerichte verweisen. Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass er selbst entscheiden wird. Bleibt er seiner bisherigen Linie treu, wird er das Fremdbesitzverbot aufheben. Eine solche Entscheidung wäre im Übrigen auch aus ordnungspolitischer Sicht zu begrüßen.