Freier Verkehr nicht-personenbezogener Daten (Verordnung)

Die EU-Kommission will durch eine Verordnung den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten und den Wettbewerb zwischen Cloud-Anbietern und anderen Datenverarbeitungsdiensten in der EU verbessern. Das cep begrüßt das darin festgeschriebene grundsätzliche Verbot nationaler Datenlokalisierungsauflagen.

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Durch den Vorschlag der Kommission wird der grenzüberschreitende Wettbewerb gefördert, wodurch auch die Preise für Cloud-Dienstleistungen sinken dürften. Auch die Nichteinführung eines gesetzlichen Anspruchs auf „Datenportabilität“, also das Recht nicht-personenbezogene Daten bei einem Wechsel des Cloud-Anbieters zu dem neuen Anbieter zu übertragen, ist sachgerecht. Für das cep ist es jedoch unverhältnismäßig, dass die Mitgliedstaaten nur aus Gründen der nationalen Sicherheit Datenlokalisierungsauflagen in Ausnahmefällen beibehalten dürfen.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor