Fluggastdaten (Richtlinie)

Nach den Vorschlägen der Kommission sollen Fluggesellschaften die von Ihnen bei jeder Flugbuchung erfassten „PNR-Daten“ zu all jenen Fluggästen an Behörden der Mitgliedstaaten weiterleiten müssen, die aus Drittstaaten in die EU einreisen oder in Drittstaaten aus der EU ausreisen. Der Vorschlag regelt die Datenverarbeitung (Sammlung, Speicherung und Auswertung) durch nationale Behörden und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.

cepAnalyse

Die verdachtslose Speicherung und Verarbeitung der PNR-Daten verstößt, da unverhältnismäßig, gegen das Grundrecht auf Datenschutz und als verdachtsunabhängige Rasterfahndung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Überdies ist der Nutzen für die Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung vernachlässigbar, wie die Erfahrungen der USA zeigen.