Fahrzeugsicherheit (Verordnung)

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Die Sicherheit von Straßenfahrzeugen sowie Fahrzeuginsassen, Fußgängern und Zweiradfahrern in der EU soll verbessert werden. Die EU-Kommission schlägt dafür eine Reihe neuer technischer Vorgaben für Kraftfahrzeuge ab 2024 vor. U.a. die Pflicht, Neufahrzeuge mit Assistenzsystemen auszustatten.

cepAnalyse

Aus Sicht des cep erhöhen obligatorische Assistenzsysteme die Verkehrssicherheit. Deshalb auch sollte die Pflicht für Abbiege-Assistenzsysteme bei Lkw und Bussen schon eher als 2024 eingeführt werden, weil damit Menschenleben geschützt werden. Allerdings sollten Assistenzsysteme während der Fahrt auch abgeschaltet werden können, damit der Fahrer unter allen Umständen sein Fahrzeug beherrschen kann. Darüber hinaus kritisiert das cep, dass die Ermächtigung der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte zum „autonomen Fahren“ wesentliche, vom EU-Gesetzgeber (EU-Parlament und Rat) selbst zu regelnde Fragen betrifft und daher gegen EU-Recht verstößt.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor