Fahrplan für erneuerbare Energien (Mitteilung)
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Fahrplan für erneuerbare Energien (Mitteilung)

Die Kommissionsmitteilung „Fahrplan für erneuerbare Energien“ soll einen Rahmen schaffen, mit dem erneuerbare Energien verstärkt gefördert werden können. Die Kommission schlägt zwei verbindliche Ziele vor, die bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollen: der Anteil erneuerbarer Energie am Energieverbrauch soll auf 20% steigen, der Anteil der Biokraftstoffe am Gesamtverbrauch von Benzin und Diesel im Verkehrssektor auf 10%.

Vom Papier der Kommission sind die Erzeuger und Anbieter erneuerbarer Energieleistungen sowie sämtliche energieverbrauchenden Wirtschaftszweige betroffen.

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Status

In seiner Analyse der Kommissionsmitteilung kommt das Centrum für Europäische Politik (cep) zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich geeignet sind, das Umweltschutzziel zu erreichen. Das cep kritisiert jedoch, dass die hoheitliche Vorgabe von Zielgrößen und die zu erwartenden Subventionen ordnungspolitisch bedenklich sind. Überdies wirken sich die Kosten der Umstellung auf erneuerbare Energieträger effizienzmindernd aus. Die Politik sollte, so die cep-Forscher, das eigentliche Ziel, nämlich die CO2-Emissionsverringerung, in den Vordergrund stellen: Es sollten strikte CO2-Emissionsgrenzwerte festgelegt und anschließend Emissionsrechte für sämtliche Formen von Energieträgern versteigert werden. Durch die Einpreisung externer Kosten bei konventionellen Energieträgern würden erneuerbare Energien relativ billiger und dadurch gefördert.

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Fahrplan für erneuerbare Energien KOM(2006) 848 (veröff. 12.07.2007) PDF 92 KB Download
Fahrplan für erneuerbare Energien KOM(2006) 848