Europäischer Fonds für strategische Investitionen (Verordnung)
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Europäischer Fonds für strategische Investitionen (Verordnung)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die Kommission sieht in der EU eine Investitionslücke, da die Investitionen seit 2007 um 15% gesunken sind. Deshalb will sie durch die Schaffung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) Investitionen im Umfang von 315 Mrd. Euro in der EU anstoßen.

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Status

Die Investitionsoffensive löst keines der Probleme, auf die der Rückgang der Nettoinvestitionen in der EU zurückzuführen ist. Sie birgt ein erhebliches Risiko der Fehlallokation von Ressourcen. Die „wohlwollende“ Behandlung nationaler Beteiligungen an der Investitionsoffensive bei den Haushaltsvorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts untergräbt dessen Glaubwürdigkeit. Dass EFSI-Investitionen mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind, ist unbedingt notwendig. Das EU-Beihilfeverbot gilt für nationale Beteiligungen an konkreten EFSI-Projekten. Das hierfür vorgesehene „vereinfachte und beschleunigte" Prüfverfahren unterläuft das Beihilfeverbot, wenn die „Grundsätze“ für die beihilferechtliche Überprüfung der EFSI-Projekte nicht dem Prüfungsniveau des Beihilfeverbots gleichkommen. Wichtiger als die Förderung von Investitionen wären stabile und vorhersehbare regulatorische Rahmenbedingungen.

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Europäischer Fonds für strategische Investitionen COM(2015) 10 (veröff. 23.03.2015) PDF 107 KB Download
Europäischer Fonds für strategische Investitionen COM(2015) 10
Verordnungsvorschlag COM(2015) 10 (veröff. 13.01.2015) PDF 277 KB Download
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 05.03.2015)
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 22.04.2015)
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 28.05.2015)