EU-Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) (Verordnung)

Die Europäische Aufsichtsbehörde EIOPA soll mehr Verantwortung für die Versicherungsaufsicht erhalten. Die Einrichtung eines weisungsunabhängigen Direktoriums kann die Möglichkeit der Mitgliedstaaten verringern, EU-Regulierung zu ihrem eigenen Vorteil unsachgemäß auszulegen. Auch erleichtert die Einrichtung eines Direktoriums die Ahndung von EU-Rechtsverstößen der nationalen Aufsichtsbehörden.

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Aus Sicht des cep ist es auch vertretbar, dass das EIOPA-Direktorium von Amts wegen interne Modelle prüfen kann. Allerdings steigt durch die neuen, vage formulierten Aufgaben der EIOPA in Bezug auf „ökologische und soziale Faktoren“ und auf den Verbrauchschutz die Gefahr einer Überregulierung. Das cep empfiehlt darüber hinaus, Schlichtungsentscheidungen über interne Modelle sollte nicht das Direktorium, sondern der EIOPA-Rat treffen, in dem sowohl das Direktorium als auch die NABs vertreten sind.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor