EU-Binnenmarkt für elektronische Kommunikation (Teil 2) (Verordnung)

Die EU-Kommission schlägt umfassende Pläne zur Neuregulierung des Telekommunikationsbinnenmarktes vor. Teil 2 der cepAnalyse befasst sich mit der Anmeldepflicht für TK-Anbieter, Funkfrequenzen und virtuelle Breitbandzugangsprodukte.

Teil 1 der cepAnalyse behandelt die Netzneutralität und die Vollharmonisierung der Rechte der Endnutzer. Die Änderung der Roaming-Verordnung und grenzüberschreitende Festnetzverbindungen innerhalb der EU werden in Teil 3 behandelt.

cepAnalyse

Die zentrale Anmeldung für EU-Anbieter bewirkt einen – wenn auch nur geringen – Abbau von Markteintrittsbarrieren. Das Vetorecht der Kommission für Regulierungsentscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden gegenüber EU-Anbietern verursacht entweder absurde Wettbewerbsverzerrungen oder eine kontraproduktive Vereinheitlichung der Regulierung. Die Koordinierung durch die Kommission bei den Funkfrequenzen erhöht die Effizienz. Der Plan der Kommission, wonach in der gesamten EU alle bestehenden Vorleistungsprodukte durch ein „europäisches virtuelles Breitbandzugangsprodukt“ ersetzt werden, ist verfehlt. Die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Konnektivitätsprodukts ist vorschnell.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor