Erstes Eisenbahnpaket (Richtlinie)

Das 1. Eisenbahnpaket von 2001 besteht aus drei Richtlinien, die die Basis für die europäische Eisenbahngesetzgebung bilden. Die vorliegende Zusammen- und Neufassung („Recast“) soll die nach Ansicht der Kommission bestehenden Unzulänglichkeiten, Unklarheiten und Lücken des Rechtsrahmens beseitigen. Sie umfasst den Abbau von Wettbewerbshindernissen und die Reform der Regulierungsaufsicht (1. Teil) sowie Fragen des Ausbaus und Betriebs der Eisenbahninfrastruktur (2. Teil). Zentrales Anliegen ist es, auf dem Eisenbahnverkehrsmarkt einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zu ermöglichen.

cepAnalyse

Eine wirksame Regulierung des Eisenbahnsektors durch die EU ist unabdingbar. Die Einrichtung von unabhängigen Regulierungsstellen ist unverzichtbar. Vertragsvereinbarungen zwischen Mitgliedstaat und Infrastrukturbetreiber geben Planungssicherheit über die Finanzierung der Infrastruktur. Der beibehaltene Grundsatz, dass Infrastrukturbetreiber bei der Erhebung von Wegeentgelten nur Grenzkosten berücksichtigen dürfen, verhindert jedoch einen über Wegeentgelte finanzierten notwendigen Ausbau der Infrastruktur. Das Vorhaben der Kommission, wesentliche Aspekte der Rechtlinie exekutiv durch delegierte Rechtsakte zu regeln, verstößt gegen EU-Recht.