Erneute Kfz-Zulassung (Verordnung)

Auch wenn ein Kraftfahrzeug in einem Mitgliedstaat bereits zugelassen ist, müssen z. B. Grenzpendler oder grenzüberschreitend tätige Mietwagenunternehmen das Kfz oft erneut in dem Mitgliedstaat zulassen, in dem es genutzt wird. Die Kommission schlägt nun vor festzulegen, in welchem Mitgliedstaat ein Kfz zugelassen sein muss, die Verfahren zur erneuten Zulassung zu verkürzen und den Datenaustausch zwischen nationalen Zulassungsbehörden zu vereinfachen.

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Die Harmonisierung und die Vereinfachung der Regelungen zur erneuten Kfz-Zulassung stärken den Binnenmarkt. Hiervon profitieren u. a. Gebrauchtwagenkäufer, da sie aus einem größeren Angebot wählen können. Der gegenseitige Zugriff der Zulassungsbehörden der Mitgliedstaaten auf ihre Fahrzeugregister erleichtert die Bekämpfung von Fahrzeugdiebstählen, da die erneute Zulassung eines gestohlenen Kfz in der EU erheblich erschwert wird. Die Vereinheitlichung der Zulassungsformalitäten und der Zugang zu den Fahrzeugregistern anderer Mitgliedstaaten senken die Verwaltungskosten der Zulassungsbehörden.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor