Energieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie)
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Klima

Energieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Durch den Vorschlag der EU-Kommission soll die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden neugefasst werden. Zukünftig sollen alle Gebäude unabhängig von ihrer Gesamtnutzfläche bei größeren Renovierungen die nationalen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Die Mitgliedstaaten müssen Mindestanforderungen so festlegen, dass die Gesamtkosten für Bau, Instandhaltung und Betrieb (inkl. Energiekosten) eines Gebäudes über dessen Lebensdauer hinweg minimiert werden. Zudem muss die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes in allen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen aufgeführt und der Energieausweis allen Kauf- oder Mietinteressenten gezeigt werden.

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Status

Der Energieausweis ist als Instrument zur Verbesserung der Informationslage von Käufern und Mietern sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz zu begrüßen. Allerdings entspringen die darüber hinausgehenden Regelungsvorschläge planwirtschaftlichem Denken. Stattdessen wäre die Einbeziehung von Heizbrennstoffen in den Emissionsrechtehandel ein effizienteres Mittel, um die Klimaschutz- und Energiesparziele zu erreichen.

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Energieeffizienz von Gebäuden KOM(2008) 780 (veröff. 09.01.2009) PDF 75 KB Download
Energieeffizienz von Gebäuden KOM(2008) 780