Emissionshandelssystem ab 2021 (Richtlinie)

Der Europäische Rat hat 2014 für den Zeitraum 2021–2030 strengere Ziele für die Reduktion von CO2-Emissionen festgelegt. Das Reduktionsziel bis 2030 beträgt in den vom EU-Emissionshandelssystem (ETS) erfassten Sektoren mindestens 43% gegenüber 2005. Um dies zu erreichen, soll die EU-weit zulässige Emissionsmenge ("Cap") ab 2021 jährlich um 2,2 Prozent – statt bisher 1,74 Prozent – gesenkt werden. Zudem sollen die "Benchmarks", die Anreize für die Reduktion von CO2-Emissionen schaffen sollen und sich nach der durchschnittlichen Emissionsmenge der 10 Prozent effizientesten Anlagen eines Sektors in den Jahrren 2007 und 2008 richten, pauschal reduziert werden.

cepAnalyse

Der neue lineare Reduktionsfaktor von 2,2 Prozent, die Fixierung des zu versteigernden Anteils an Zertifikaten und die Reduzierung der Benchmarks erhöhen das Carbon-Leakage-Risiko. Das Abwanderungsrisiko schadet den EU-Volkswirtschaften, ohne dem Klima zu helfen. Abwanderungsgefährdete Unternehmen sollten deshalb ab 2021 einen größeren Anteil ihrer benötigten Zertifikate kostenlos erhalten. Im Zuge der Reform der ETS-Richtlinie hätten weitere Sektoren – insbesondere Straßenverkehr und Gebäudebeheizung – in das ETS einbezogen werden müssen. Durch die Anpassung der Benchmarkreduktion an die tatsächlichen Emissionen entsprechen die Anreize zur Emissionsreduktion eher den tatsächlich realisierbaren Möglichkeiten. Die Ermächtigung der Kommission, mittels delegierten Rechtsakts die von der Richtlinie erfassten Treibhausgase zu bestimmen, verstößt gegen EU-Recht.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor