Dienstleistungen in Seehäfen (Verordnung)

Die Europäische Kommission will in wichtigen Seehäfen der EU den Wettbewerb bei Hafendienstleistungen erhöhen, indem die Dienstleistungsfreiheit nun auch auf Hafendienste ausgeweitet wird. Außerdem will sie die Finanzbeziehungen zwischen Behörden und Hafendienstleistern transparenter gestalten und die Autonomie der Hafenleitung bei der Festsetzung von Infrastrukturgebühren stärken, um die Bedingungen für Investitionen zu verbessern.

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Die Ausweitung der Dienstleistungsfreiheit auf Hafendienste führt zu niedrigeren Preisen für Hafendienste. Die Vorschrift, im Falle der Erbringung von Hafendiensten durch die Hafenleitung die Dienstleisterzahl auf nicht weniger als zwei zu begrenzen, garantiert ein Mindestmaß an Wettbewerb. Die Vorschrift, dass die Hafeninfrastrukturentgelte nur für bestimmte Zwecke unterschiedlich hoch sein dürfen, schränkt die unternehmerische Freiheit der Hafenbetreiber ein.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor