Die neuen Mehrheitsregeln im Rat ab 1. November 2014

Am 1. November 2014 treten zahlreiche Veränderungen bei der Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse im Rat in Kraft. Unter anderem wird das geltende System der unterschiedlichen Stimmengewichtung ersetzt durch das Prinzip der Stimmengleichheit: „one country – one vote“. Und die qualifizierte Mehrheit kommt künftig zustande, wenn mindestens 55% der Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der Bevölkerung ausmachen, einem Vorschlag zustimmen. Ziel der Änderungen ist es, das Gesetzgebungsverfahren zu erleichtern und bestehende Blockadekonstellationen aufzubrechen.