Das neue Konzept für eine „bessere Rechtsetzung“

Die EU-Kommission ist der Überzeugung, dass die Rechtsakte der EU verbessert werden können. Deshalb hat sie mit dem ‚better regulation package‘ Maßnahmen ergriffen, um die Qualität der Gesetzgebung zu erhöhen. Das cep geht der Frage nach, ob ihr dies gelungen ist.

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Nach Auffassung des cep können viele der vorgeschlagenen Maßnahmen den Gesetzgebungsprozess verbessern. So ist beispielsweise der Ausschuss für Regulierungskontrolle geeignet, die Qualität der Folgenabschätzungen zu erhöhen. Und systematische Ex-post-Evaluierungen können die Zweckmäßigkeit des bestehenden EU-Rechts gewährleisten.