Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen (Verordnung)

Die Kommission will die Effizienz und Gesamtqualität der Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen verbessern. Hierfür soll der Markt für Bodenabfertigungsdienste weiter geöffnet werden, insbesondere indem auf großen Flughäfen mindestens ein weiterer Anbieter zugelassen werden soll.

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Die Regelung, dass auf großen Flughäfen künftig mindestens drei Bodenabfertigungsdienstleister zugelassen sind, führt zu mehr Wettbewerb und damit zu niedrigeren Preisen und besserer Qualität. Die Möglichkeit der Luftverkehrsunternehmen, in allen Flughafenbereichen zwischen mindestens zwei bzw. mindestens drei Dienstleistern auswählen zu können, verhindert Monopolstellungen von Dienstleistern in einzelnen Flughafenbereichen. Allerdings ist der Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung rechtswidrig.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor