Bessere Umsetzung der DSGVO (cepAnalyse zur Mitteilung COM(2019) 374)

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Die EU-Kommission hat den Stand der Rechtsangleichung in der EU durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in einer Mitteilung zusammengefasst und weitere Schritte für eine bessere und einheitliche Anwendung vorgeschlagen. Die DSGVO hatte im Mai 2018 die bisherige Datenschutzrichtlinie ersetzt.

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Aus Sicht des cep ist es sachgerecht, dass die Kommission die Umsetzung und die einheitliche Anwendung der DSGVO weiter unterstützen will, um Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Insbesondere sollten die Praktiken der unabhängigen nationalen Datenschutzbehörden (data protection authorities /DPA) zur Verhängung von Sanktionen harmonisiert werden, um Unterschiede bei der Durchsetzung der DSGVO zu minimieren. Zudem müssen Verhaltensregeln und Zertifizierungen nutzbar gemacht und Transferinstrumente an die DSGVO angepasst werden, um die Einhaltung der DSGVO und Datenübermittlungen in Drittländer zu erleichtern.