Berufliche Bildung (Mitteilung)
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Arbeit & Soziales

Berufliche Bildung (Mitteilung)

Nach Ansicht der Kommission ist eine gute Berufsausbildung die wichtigste Voraussetzung für einen nahtlosen Übergang in das Arbeitsleben. Und auch dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel kann durch konsequente Weiterbildung, ausgehend von einer guten Berufsausbildung, am wirksamsten begegnet werden. Zudem lässt sich die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer verbessern, indem die Vergleichbarkeit der nationalen Abschlüsse gewährleistet wird und im Ausland erworbene Fähigkeiten im Inland anerkannt werden.

In ihrer Mitteilung macht die Kommission deutlich, dass der Kopenhagen-Prozess, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Modernisierung der beruflichen Bildungssysteme unterstützt werden sollten, „neuen Schwung“ erhalten muss, damit sie ihre Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung  zukunftsfähig machen können.

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Status

Der Kommission ist darin zuzustimmen, dass eine bessere Vergleichbarkeit der Bildungskompetenzen in Europa die grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmern erhöht. Dies darf allerdings nicht dazu führen, Auslandsaufenthalte während der beruflichen Bildung vorzuschreiben. Dies führt zu höheren Kosten für die Ausbildungsbetriebe und senkt somit deren Aus- und Weiterbildungsbereitschaft.

Besonders bedenklich ist der Ansatz der Kommission, auf spezielle Ausbildungsgänge in der beruflichen Erstausbildung zugunsten eines „modularen“ Ausbildungssystems zu verzichten. Dadurch droht die Aushöhlung des dualen Ausbildungssystems.

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Berufliche Bildung KOM(2010) 296 (veröff. 02.08.2010) PDF 87 KB Download
Berufliche Bildung KOM(2010) 296