Berichtspflichten zu „Diversität“ und „nichtfinanziellen Risiken“ (Richtlinie)

Die EU-Kommission möchte die soziale Verantwortung der Unternehmen stärken und die Unternehmen gleichzeitig zu mehr Transparenz verpflichten. Dafür sollen mittlere und große Unternehmen zum einen weitreichenden Berichtspflichten über nichtfinanzielle Risiken unterliegen. Zum anderen sollen Unternehmen verpflichtet werden, über ihre Diversitätspolitik bei der Besetzung von Leitungs- und Aufsichtsorganen zu berichten.

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Zunächst einmal ist der Vorschlag – zumindest vorläufig – zum Scheitern verurteilt. Denn die zu ändernden Richtlinien wurden bereits aufgehoben. Darüber hinaus führt die Veröffentlichungspflicht für unternehmensspezifische Diversitätspolitik dazu, dass für den Unternehmenserfolg völlig unerhebliche Faktoren in die Personalpolitik aufgenommen werden müssen. Zudem besitzt die EU für eine solche vorgeschlagene Veröffentlichungspflicht keine Kompetenz.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor