Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit (Empfehlung)

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Empfehlung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Darin werden die Mitgliedstaaten angehalten, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, um den bürokratischen Aufwand für Langzeitarbeitslose zu verringern. Diese Stelle soll zudem Wiedereinstiegsvereinbarungen mit den Langzeitarbeitslosen schließen, in der die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt werden. Schließlich sollen die Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung eingebunden werden, um die bedarfsorientierte Qualifizierung Langzeitarbeitsloser zu verbessern.

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Mit der Umsetzung der Empfehlungen der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten einen Beitrag zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit leisten. Die Kommission weist aber auch darauf hin, dass die Mitgliedstaaten für einen nachhaltigen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit vor allem Strukturreformen und Investitionen in Humankapital durchführen müssen.