Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen (Mitteilung)

Die Mitteilung setzt den "more economic approach" im Wettbewerbsrecht in abgeschwächter Form fort: Die Kommission will von Behinderungsmissbrauch ausgehen, wenn ein bestimmtes Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens "marktverschließende Wirkungen" hat.

cepAnalyse

Es ist vernünftig, bestimmte Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen nicht per se zu verbieten, sondern anhand ihrer Konsequenzen zu beurteilen. Hierfür sollten einfache und praxistaugliche Regeln statt komplexer ökonomischer Modelle herangezogen werden. Mehr Einzelfallgerechtigkeit bedeutet aber auch notwendig einen höheren Ermittlungs- und Verfahrensaufwand.