Basiskonto für jedermann (Richtlinie)

Die Kommission will jedem EU-Bürger das Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) einräumen, den Wechsel des Kontoanbieters insbesondere auch grenzüberschreitend vereinfachen und die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontogebühren verbessern.

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Das Recht auf ein Basiskonto kommt der Errichtung eines Universaldienstes gleich und kann allenfalls dann vertretbar sein, wenn mit ihm volkswirtschaftliche oder gesellschaftspolitische Vorteile verbunden sind. Ob EU-weit solche Vorteile vorliegen, ist aber zweifelhaft. Das Recht auf ein Basiskonto sollte allenfalls auf nationaler Ebene eingeführt werden. Der Abbau von Hindernissen beim Kontowechsel und Gebühreninformationen stärken den Wettbewerb. Das Wahlrecht der Mitgliedstaaten, Basiskonten kostenlos oder gegen „angemessene“ Gebühren vorzuschreiben, behebt bestehende Wettbewerbsverzerrungen voraussichtlich nicht: Ob die EU die Kompetenz für die Richtlinie besitzt, ist daher zweifelhaft.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor